Artikel im GG-Echo am 3.8.2023 zu Steckersolar-Anlagen (Balkon)

Der Artikel enthält unzählige falsche Aussagen des Stromnetz Leiters der GGV, Michael Kornmann.

Wir kommentieren hier mit den Entgegnungen zu entsprechenden Passagen im Artikel. Wir wagen aus urheberrechtlichen Gründen nicht, den hinter der Bezahlschranke liegenden Artikel hier für jeden lesbar verfügbar zu machen.

1. Stecker-Solaranlagen (Balkon PV) müssen eben nicht von einem zugelassenem Fachbetrieb angeschlossen werden, das dürfen Laien tun.

2. Es ist für eine Stecker-Solaranlage kein FI vorgeschrieben,

3. Bei einem Brand kann die Steckersolaranlage mit seiner niedrigen Einspeiseleistung kaum hauptursächlich sein. Dann wäre eher die Hausinstallation nicht in Ordnung. In so einem Fall kann dann ein Brand genauso gut durch einen betriebenen Staubsauger ausgelöst werden.

4. Es ist keine Überprüfung der Installation durch einen Fachmann mit dessen Unterschrift vorgeschrieben.

5. Es wird suggeriert, dass selbst ein ordnungsgemäßer NA Schutz nicht sicherstellt, dass die Solaranlage bei Netzausfall oder gezogenem Stecker trennt. Das ist genau so richtig, wie es nicht sicher ist, dass die Bremsen eines Autos bei Pedalbetätigung auch tatsächlich bremsen.
Der Sachverhalt ist jedoch folgender: Bei ordnungsgemäßem NA Schutz werden alle Zulassungsbedingungen von VDE und Aufsichtsbehörden erfüllt.

Bei bestimmten Wechselrichtern einiger Hersteller (Deye, NEP) wurde dies jedoch bei einigen Typen umgangen. Dort wurde der NA zuerst ordnungsgemäß für die Typprüfung vollständig bestückt und von einer unabhängigen Prüfstelle zertifiziert. In der Serie wurde dann ein sicherheitsrelevanter und zuvor zertifizierter redundanter Teil nicht bestückt, ob mit Absicht oder versehentlich ist unklar. Dazu muss man wissen, das die Redundanz in Sicherheitsschaltungen wichtig und in Normen vorgeschrieben ist. Es ist deshalb ein grober Mangel und Vertrauensbruch durch die Hersteller gegenüber Prüfstelle und Kunden. Der Hersteller Deye hat das jetzt nachgebessert und eine zertifizierte Lösung zur kostenlosen Nachrüstung angeboten. Damit verfügt der Wechselrichter wieder über einen voll ordnungsgemäßen NA Schutz.

6. Es muss keine Anlage vom Netz gehen, es gibt bis heute keine Anweisung dazu, z.B. durch die Bundesnetzagentur oder durch Netzbetreiber.

7. Der rück-eingespeiste Strom wird nicht von dem digitalen Zähler erfasst. Es gibt darin nur den Verbrauchszähler.

8 Es ist falsch, dass erst mit Wechsel auf Digitalzähler die Anlage abgenommen ist. Eine Abnahme ist überhaupt nicht vorgeschrieben. Es gibt nur die Anzeigepflicht des Betreibers vor Inbetriebnahme, ohne irgendeine Abnahme oder Genehmigung.

9. Keiner betreibt illegal eine Anlage, falls der GGV sie nicht abgenommen hat. Oder falls der Zähler rückwärts dreht, weil noch kein (kostenloser) Tausch in digitalen Zähler durch den Netzbetreiber stattfand sei man ein Dieb. Das ist eine perfide Angstmache und Kriminalisierung.

10. Die Wirtschaftlichkeitsrechnung von Michael Kornmann widerspricht allen bisher veröffentlichten Berechnungen (z.B. HEW Berlin) und Erfahrungen vieler Betreiber. Die Anlagen amortisieren sich – je nach Verbrauchsverhalten – nach 4 bis 6 Jahren.

11. Zu der Abwertung kleiner Balkonanlagen und der Bewerbung von großen PV Anlagen inkl. Speicher, die natürlich dann umweltschonend nicht aus China kommen (!Satire), braucht man am Ende nichts weiter zu sagen.